Navigation auf uzh.ch

Suche

Zentrale Informatik

Support & FAQ

Support

Hilfe zu Zoom Meetings finden Sie auf Zoom Meetings Support
Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie bitte zoom-support@zi.uzh.ch.

FAQ

1. Wozu ist ZOOM geeignet? Was sind typische Anwendungen?

ZOOM ist geeignet für Kurse, Seminare, Webinare, interaktive Vorlesungen, Online-Meetings mit bis zu 300 Teilnehmenden und Veranstaltungen mit öffentlichem Charakter. Für grössere Teilnehmendenzahlen an Vorlesungen und Veranstaltungen hat die UZH eine begrenzte Anzahl an Lizenzen für Webinare bis 500 resp. bis 1000 oder 3000 Teilnehmende. Diese Lizenzen müssen separat beantragt werden, sieheLizenzen für mehr als 300 Teilnehmende.

ZOOM ist auch für Lehrveranstaltungen mit Feedbackfunktionen und interaktiven Elementen geeignet.

 

2. Wozu sollte ZOOM nicht verwendet werden?

3. Was ist der Vorteil der ZOOM-Campus-Lizenz im Vergleich zur Gratisversion resp. Einzellizenzen?

Die ZOOM-Campus-Lizenz gewährt einen zusätzlichen Datenschutz. Einzellizenzen sowie die Gratisversion sind hingegen nicht EU-DSGVO-konform.

4. Wird ZOOM von der Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich empfohlen?

Siehe Datenschutz

5. Sind spezielle Vorkehrungen zu treffen, wenn ich ZOOM benützen will?

Werden personenbezogene Daten über ZOOM geteilt, ist generell Vorsicht geboten, resp. es sind dem Risiko angemessene Schutzmassnahmen vorzusehen. Die datenschutzrechtlichen Anforderungen sind daran zu bemessen, wie heikel die im konkreten Fall ausgetauschten personenbezogenen Daten sind und welche Risiken aus dieser Datenverarbeitung für die betroffenen Personen erwachsen. Meist sind ja nicht nur die Teilnehmenden der Videokonferenz betroffen, sondern es können auch andere Personen Gegenstand einer Kommunikation sein, bspw. Patienten, Kundinnen, Studierende, Mitarbeitende.

Auf die Verwendung von Informationen über eindeutig bestimmte oder im Kontext bestimmbare Personen (bspw. Foto- und Filmaufnahmen von Studierenden, Patientinnen etc.) ist daher zu verzichten, ausser die betroffenen Personen haben in eine Veröffentlichung zu diesem Zweck zugestimmt.

6. Wie steht es um die Aufnahme-Funktion von ZOOM?

Sollen Videokonferenzen aufgezeichnet werden, müssen in erster Linie die beteiligten Personen damit einverstanden sein. Ohne Einverständnis der am Gespräch beteiligten Personen kann man sich strafbar machen.

Wenn eine Veranstaltung mitgeschnitten und zur Verfügung gestellt werden soll, ist darauf zu achten, dass die Teilnehmenden die Video-Funktionalität ausgeschaltet haben und nur der Bildschirm des Dozierenden aufgenommen wird. Sollen Frage- oder Diskussionsrunden aufgenommen werden, sind die Teilnehmenden zu informieren.

Aufzeichnungen in der Cloud sind datenschutzrechtlich zulässig.

7. Wie steht es um die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von ZOOM?

Bei der Verwendung von ZOOM muss man sich bewusst sein, dass keine wirkliche Ende-zu-Ende Verschlüsselung der Videodatenströme stattfindet, sondern die Verschlüsselung erfolgt nur zwischen den Teilnehmenden und dem Server, auf dem die Daten unverschlüsselt vorliegen. Werden Videokonferenzen aufgezeichnet oder Dateien geteilt, so werden diese Inhalte in der Regel zumindest vorübergehend unverschlüsselt auf dem Server des Anbieters gespeichert.

8. Können bestehende Accounts von ZOOM-Einzel- oder Gratislizenzen auf die UZH-Campus-Lizenz überführt werden?

Ja, das ist möglich und wird dringend empfohlen (erhöhter Datenschutz). Eine Anleitung finden Sie hier

9. Was ist betreffend das Urheberrecht zu beachten?

Werden in den Online- oder Hybrid-Lehrveranstaltungen und Präsentationen Werke (Bilder, Texte etc.) von anderen Urhebern verwendet, so muss die Quelle stets angegeben werden (gute wissenschaftliche Praxis). Auch Werke aus dem Internet geniessen urheberrechtlichen Schutz.

Zudem ist es sinnvoll, die Studierenden darauf hinzuweisen, wie die Aufzeichnungen der Lehrveranstaltungen und darin enthaltene Präsentationen, Videos etc. verwendet werden dürfen. Dies kann bspw. durch Anbringung des folgenden Vermerks geschehen: «Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt und darf nur zu Lehrzwecken an der Universität Zürich verwendet werden. Für eine weitergehende Nutzung, insbesondere das Verbreiten über das Internet, ist eine Einwilligung des Urhebers erforderlich

10. Wo finde ich weitere Informationen und technische Hilfestellungen für weitere Videokonferenz-Tools?

Die Zentrale Informatik hat hierzu diverse Informationen bereitgestellt:

https://www.zi.uzh.ch/de/support/audio-video/videoconference.html

11. Wie kann ich 3rd Party Apps aus dem ZOOM App Marketplace nutzen?

Aufgrund zu knapper personeller Ressourcen ist es uns leider bis auf Weiteres nicht möglich, Erweiterungen aus dem ZOOM App Marketplace zu integrieren und Support zu leisten.

12. ZOOM Whiteboard

Für die virtuelle Kollaboration steht Ihnen das ZOOM Whiteboard zur Verfügung.
Hilfe dazu finden Sie direkt bei ZOOM unterhttps://support.zoom.us/hc/en-us/articles/5304058491405-Zoom-Whiteboard-user-guide