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Anweisungen zu Umbauarbeiten im Umfeld von NUZ-Verteilern

Wenn im Bereich eines NUZ-Verteilers (NUZ=Netzwerk Universität Zürich) Bau- oder Umbauarbeiten geplant sind, beachten Sie bitte die folgenden Punkte. Diese Vorgaben dienen dem Schutz der Netzwerk-Infrastruktur und der Vermeidung von Ausfällen.

Planung und Koordination

Staubbelastung und Reinigung

  • Bei staubbildenden Arbeiten befolgen Sie bitte die
    Anweisungen für staubbildende Umbauarbeiten im Einzugsbereich von NUZ-Verteilern.
  • Ist eine Reinigung des Raums oder Verteilers notwendig, stimmen Sie diese mindestens 2 Wochen vorher mit der Stabsstelle ab.
    • Vorschlag einer qualifizierten Reinigungsfirma erforderlich.
    • Auf Wunsch vermittelt die Stabsstelle geeignete Adressen.
    • In der Regel müssen auch Kabel und Geräte gereinigt werden, nicht nur die Racks.

Achtung: Unqualifiziertes Personal kann leicht Schäden verursachen und zu Netzwerkausfällen führen.

Stromversorgung

  • Arbeiten an der Stromversorgung sind immer mit dem örtlichen Betriebsdienst der Universität Zürich abzusprechen. Die Anweisungen der Betriebsdienste sind verbindlich.
  • Geplante Unterbrüche:
    • Mindestens 1 Woche vor dem Termin an
      stromunterbruch@id.lists.uzh.ch
    • Fehlermeldungen bitte sofort an die Stabsstelle «Koordination IT und Bau» weiterleiten.
  • Ungeplante Unterbrüche (Störungen):
    • Gründe so schnell wie möglich an dieselbe Adresse melden.

Achtung: Stromunterbrüche bei NUZ-Verteilern führen zu Netzwerkausfällen im Gebäude oder benachbarten Gebäuden.

Berücksichtigen Sie daher die Nutzungszeiten der Universität. Je nach Situation sind Ausfälle nur ausserhalb der Arbeitszeiten zulässig oder erfordern eine provisorische Stromversorgung. Das Umhängen von Geräten auf ein Provisorium darf nur nach Absprache (min. 2 Wochen vorher) erfolgen.

Lüftung und Kühlung

  • Arbeiten an Lüftungs- oder Kühlanlagen sind immer mit dem örtlichen Betriebsdienst zu besprechen.
  • Die Ausserbetriebnahme solcher Anlagen erfordert wegen unzureichender Wärmeabfuhr meist die Abschaltung von Netzwerkgeräten. Diese Arbeiten sind mindestens 2 Wochen im Voraus mit der Stabsstelle abzusprechen.

Haftung

Alle am Bau beteiligten Personen haften für Schäden oder Ausfälle, die durch unsachgemässe Arbeiten entstehen – auch für Unterlassungen, die zu Störungen führen.

Zeitliche Übersicht

Vorlaufzeit    Aktion
mindestens 3 Monate Planung von UKV-Erweiterungen
mindestens 4 Wochen Absprache geplanter Arbeiten mit Stabsstelle «Koordination IT und Bau»
mindestens 2 Wochen Reinigung, Umhängen auf Stromprovisorium, Ausserbetriebnahme Lüftung/Kühlung
mindestens 1 Woche Mitteilung geplanter Stromunterbruch an stromunterbruch@id.lists.uzh.ch
so schnell wie möglich Mitteilung ungeplanter Stromunterbrüche

Kontakt

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die

  • Stabsstelle «Koordination IT und Bau»
    Abteilung IT-Infrastruktur, Zentrale Informatik
    Email: itundbau@zi.uzh.ch