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Für die von der Universität oder vom Hochbauamt des Kantons Zürich beauftragten Unternehmen, welche die Gebäude und/oder die darin einzubauende oder zu erneuernde Kommunikationsverkabelung planen oder installieren, gilt die
Technische Richtlinie 236: Universelle Kommunikationsverkabelung Universität Zürich.
Sie richtet sich an:
Für die von der Universität oder vom Hochbauamt des Kantons Zürich beauftragten Unternehmen, welche in Gebäuden die WLAN-Installation planen oder durchführen, gilt die
Technische Richtlinie 236a: WLAN-Installationen.
Sie richtet sich an:
Bei allfälligen Fragen wenden Sie sich bitte an die Stabsstelle «Koordination IT und Bau» der Abteilung IT-Infrastruktur der Zentralen Informatik. Kontakt: itundbau@zi.uzh.ch.