Navigation auf uzh.ch
Der Versand von E-Mails mit eigenem Adress-Stamm (z.B. lokale Kontakte in Notes) unterliegt ebenfalls Reim §9 (Bewilligung) und §14 (Missbrauch), sollte äussert sparsam und zielgerichtet erfolgen und unmittelbar mit der Aufrechterhaltung des Betriebes von Lehre, Forschung und Zentralen Diensten zusammenhängen. Der Versand von Anhängen ist möglich.
Bei Listen sollen generell nur Interessierte angeschrieben werden und es muss gewährleistet sein, dass sich Benutzer mit einfachen Mitteln austragen können.