Navigation auf uzh.ch

Suche

Zentrale Informatik Lehre und Forschung

Ehrenkodex für Studierende für die Erbringung von Leistungsnachweisen an der UZH

Bitte lesen Sie diesen Ehrenkodex vor Beginn Ihres Leistungsnachweises sorgfältig durch. Die UZH geht nach Ihrer Bestätigung davon aus, dass Ihnen Inhalt und Folgen eines allfälligen unlauteren Verhaltens bekannt sind.

A.    Unlauteres Verhalten

Ein unlauteres Verhalten im Sinne der für Sie massgebenden fakultären Rahmenverordnung liegt bei der Vornahme von Betrugshandlungen oder Unredlichkeiten vor.

Studierende der UZH sind der Ehrlichkeit und Integrität verpflichtet. Dazu gehört insbesondere, dass Sie sich an folgende Grundsätze halten:

  1. Sie dürfen die Arbeit einer anderen Person nicht als eigene ausgeben.
  2. Sie dürfen bei der Erbringung von Leistungsnachweisen keine unerlaubten Hilfsmittel verwenden und keine unzulässige Unterstützung in Anspruch nehmen oder anbieten.

B.    Massnahmen und Folgen

  1. Sie werden darauf aufmerksam gemacht, dass die UZH – im Rahmen der gesetzlichen Grund-lagen – organisatorische und technische Massnahmen zur Feststellung und Dokumentation unlauteren Verhaltens während der Erbringung eines Leistungsnachweises vornehmen darf.
  2. Unlauteres Prüfungsverhalten führt dazu, dass der Leistungsnachweis für nicht bestanden erklärt wird.
  3. Es kann ein Disziplinarverfahren gegen Sie wegen unlauteren Verhaltens eingeleitet werden. Die Disziplinarmassnahme kann bis zum vorübergehenden Ausschluss von der UZH reichen.

C.    Bestätigung

«Ich bestätige hiermit, dass ich den Leistungsnachweis selbständig und ohne unzulässige Unterstützung erbringe.»